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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ICT waarborg B2B ~ Version 09 2018

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in verschiedene Module unterteilt, die sich auf die verschiedenen Formen der vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen beziehen.

Sie bestehen aus den folgenden Modulen:

Wenn ein spezifisches Modul Anwendung findet, hat es Vorrang vor dem Allgemeinen Teil. Soweit der allgemeine Teil nicht im Widerspruch zu den geltenden Bestimmungen der spezifischen Module steht, gilt immer der allgemeine Teil. Die Definitionen der mit einem Großbuchstaben geschriebenen Begriffe gelten für alle Module.

Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:

Abnahmetest

ist eine beschriebene obligatorische Prüfung, die vom Kunden durchgeführt wird, um das Projekt abzurunden.

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

diese Bedingungen, die sich aus mehreren Modulen zusammensetzen.

Dienst

die vom Auftragnehmer zu erbringende Dienstleistung, einschließlich der Entwicklung und/oder Wartung von Software, Anwendungen usw. In der Vereinbarung wird angegeben, um welche Dienstleistungen es sich handelt, und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden detailliertere Regeln für bestimmte Dienstleistungen festgelegt.

Defekt

die Nichterfüllung der Spezifikationen.

Benutzer

der Nutzer oder Endverbraucher, der die vom Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers erbrachte Dienstleistung/das Projekt nutzt.

Hardware

vom Auftragnehmer an den Auftraggeber geliefertes Material.

Materialien

zum Beispiel Anwendungen (Web oder andere), Software, Beratung oder Berichte.

Mitarbeiter

ein Angestellter, Freiberufler oder Selbständiger ohne Angestellte oder ein vom Auftragnehmer von einem Dritten beauftragter Vertreter, die vom Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers eingesetzt werden oder die Tätigkeiten für den Auftraggeber ausführen.

Modul

ein Modul der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Bestimmungen zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich enthält.

Kunde

die natürliche oder juristische Person, mit der der Auftragnehmer einen Vertrag geschlossen hat. Darunter ist auch die Partei zu verstehen, mit der der Auftragnehmer Verhandlungen über den Vertrag aufnimmt oder führt, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte, die erwerbende(n) juristische(n) Person(en) und Begünstigte.

Auftragnehmer

der Auftragnehmer mit Sitz in Bodegraven, der bei der Handelskammer unter der Nummer 34355383 eingetragen und Mitglied von ICTWaarborg ist.

Vereinbarung

den Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

Höhere Gewalt

ein Mangel, der dem Schuldner nicht zuzurechnen ist, wenn er ihm nicht angelastet werden kann oder wenn der Mangel dem Schuldner nach dem Gesetz, dem Rechtsgeschäft oder aufgrund einer Vereinbarung nicht zugerechnet werden kann.

Projekt

die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten, wie sie im Angebot und/oder im Vertrag beschrieben sind.

Projektmanagementsystem

ein elektronisches System, das für die Verwaltung des Projekts und für die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über die Durchführung des Vertrags verwendet werden kann.

Ergebnisse

die Ergebnisse der vom Auftragnehmer im Rahmen des Abkommens durchgeführten Tätigkeiten.

Schriftlich

Der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriff "schriftlich" schließt E-Mail- und Faxkommunikation ein, sofern die Identität des Absenders und die Integrität der Nachricht hinreichend festgestellt wurden.

Spezifikationen

die funktionelle und technische Beschreibung des Projekts.

Website

https://www.gridsz.com

Identität des AuftragnehmersName (Auftragnehmer)

Infodation BV

Betrieb als

Gridsz

Eingetragene Anschrift

Klipperaak 2E
2411 ND Bodegraven

Postanschrift

Klipperaak 2E
2411 ND Bodegraven

Telefon

+31 172 759002

Umsatzsteueridentifikationsnummer

NL821170521

CoC-Nummer

34355383

MODUL A. ALLGEMEINES

Artikel A.1. Quatierung, Angebot und Annahme

A.1.1 Ein vom Auftragnehmer erstelltes Angebot ist unverbindlich und gilt 14 Tage nach dem Datum, an dem es vom Auftragnehmer versandt wurde, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben.

A.1.2 Der Auftraggeber sollte das Angebot vorzugsweise schriftlich annehmen. Nimmt der Auftraggeber es jedoch auf andere Weise an oder erweckt er den Eindruck, dass er es angenommen hat, kann der Auftragnehmer das Angebot als angenommen betrachten.

A.1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder darin nicht enthaltene Bestimmungen oder Bedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn und soweit diese vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.

A.1.4 Unbeschadet der Befugnis des Auftragnehmers, das Angebot gemäß Artikel A.1.1. zurückzuziehen, kann der Vertrag nach der Annahme nur mit Zustimmung beider Parteien geändert werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen in den nachstehenden Dokumenten gilt die folgende Rangfolge:

den Vertrag
etwaige Anhänge, mit Ausnahme von Broschüren;
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
etwaige zusätzliche Bedingungen, mit Ausnahme von Broschüren.

Artikel A.2. Durchführung des Projekts und Bereitstellung von Informationen

A.2.1 Nach Abschluss des Vertrages führt der Auftraggeber das Projekt so schnell wie möglich gemäß dem Angebot aus, wobei er alle angemessenen Wünsche des Auftragnehmers berücksichtigt.

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, das Projekt nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gebotenen Sorgfalt und Professionalität auszuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die korrekte und rechtzeitige Durchführung des Projekts zu ermöglichen. Insbesondere hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass alle Informationen, die der Auftragnehmer als erforderlich angegeben hat oder bei denen der Auftraggeber vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass sie für die Durchführung des Projekts erforderlich sind, dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Das erforderliche Engagement des Auftraggebers sollte in angemessener Qualität und rechtzeitig erfolgen. Dies gilt sowohl für die Unterstützung durch die Ansprechpartner als auch für den geplanten Einsatz der Projektmitarbeiter bei den Projektaktivitäten.

A.2.2 Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen, und es ist möglich, dass das Projekt überschritten wird. Jede durch den Auftraggeber verursachte Verzögerung des Projekts wird über das Projektmanagementsystem oder, falls kein Projektmanagementsystem für das Projekt verwendet wird, per E-Mail oder, in Ermangelung einer funktionierenden E-Mail-Korrespondenz, auf andere Weise schriftlich gemeldet. In diesem Fall informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die zu berechnenden Mehrkosten.

MODUL B. ENTWICKLUNG VON (WEB-)ANWENDUNGEN

MODUL C. HARDWARE

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