Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in verschiedene Module unterteilt, die sich auf die verschiedenen Formen der vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen beziehen.
Sie bestehen aus den folgenden Modulen:
Wenn ein spezifisches Modul Anwendung findet, hat es Vorrang vor dem Allgemeinen Teil. Soweit der allgemeine Teil nicht im Widerspruch zu den geltenden Bestimmungen der spezifischen Module steht, gilt immer der allgemeine Teil. Die Definitionen der mit einem Großbuchstaben geschriebenen Begriffe gelten für alle Module.
Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:
ist eine beschriebene obligatorische Prüfung, die vom Kunden durchgeführt wird, um das Projekt abzurunden.
diese Bedingungen, die sich aus mehreren Modulen zusammensetzen.
die vom Auftragnehmer zu erbringende Dienstleistung, einschließlich der Entwicklung und/oder Wartung von Software, Anwendungen usw. In der Vereinbarung wird angegeben, um welche Dienstleistungen es sich handelt, und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden detailliertere Regeln für bestimmte Dienstleistungen festgelegt.
die Nichterfüllung der Spezifikationen.
der Nutzer oder Endverbraucher, der die vom Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers erbrachte Dienstleistung/das Projekt nutzt.
vom Auftragnehmer an den Auftraggeber geliefertes Material.
zum Beispiel Anwendungen (Web oder andere), Software, Beratung oder Berichte.
ein Angestellter, Freiberufler oder Selbständiger ohne Angestellte oder ein vom Auftragnehmer von einem Dritten beauftragter Vertreter, die vom Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers eingesetzt werden oder die Tätigkeiten für den Auftraggeber ausführen.
ein Modul der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Bestimmungen zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich enthält.
die natürliche oder juristische Person, mit der der Auftragnehmer einen Vertrag geschlossen hat. Darunter ist auch die Partei zu verstehen, mit der der Auftragnehmer Verhandlungen über den Vertrag aufnimmt oder führt, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte, die erwerbende(n) juristische(n) Person(en) und Begünstigte.
der Auftragnehmer mit Sitz in Bodegraven, der bei der Handelskammer unter der Nummer 34355383 eingetragen und Mitglied von ICTWaarborg ist.
den Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
ein Mangel, der dem Schuldner nicht zuzurechnen ist, wenn er ihm nicht angelastet werden kann oder wenn der Mangel dem Schuldner nach dem Gesetz, dem Rechtsgeschäft oder aufgrund einer Vereinbarung nicht zugerechnet werden kann.
die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten, wie sie im Angebot und/oder im Vertrag beschrieben sind.
ein elektronisches System, das für die Verwaltung des Projekts und für die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über die Durchführung des Vertrags verwendet werden kann.
die Ergebnisse der vom Auftragnehmer im Rahmen des Abkommens durchgeführten Tätigkeiten.
Der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriff "schriftlich" schließt E-Mail- und Faxkommunikation ein, sofern die Identität des Absenders und die Integrität der Nachricht hinreichend festgestellt wurden.
die funktionelle und technische Beschreibung des Projekts.
https://www.gridsz.com
Infodation BV
Gridsz
Klipperaak 2E
2411 ND Bodegraven
Klipperaak 2E
2411 ND Bodegraven
+31 172 759002
NL821170521
34355383
MODUL A. ALLGEMEINES
Artikel A.1. Quatierung, Angebot und Annahme
A.1.1 Ein vom Auftragnehmer erstelltes Angebot ist unverbindlich und gilt 14 Tage nach dem Datum, an dem es vom Auftragnehmer versandt wurde, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben.
A.1.2 Der Auftraggeber sollte das Angebot vorzugsweise schriftlich annehmen. Nimmt der Auftraggeber es jedoch auf andere Weise an oder erweckt er den Eindruck, dass er es angenommen hat, kann der Auftragnehmer das Angebot als angenommen betrachten.
A.1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder darin nicht enthaltene Bestimmungen oder Bedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn und soweit diese vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
A.1.4 Unbeschadet der Befugnis des Auftragnehmers, das Angebot gemäß Artikel A.1.1. zurückzuziehen, kann der Vertrag nach der Annahme nur mit Zustimmung beider Parteien geändert werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen in den nachstehenden Dokumenten gilt die folgende Rangfolge:
den Vertrag
etwaige Anhänge, mit Ausnahme von Broschüren;
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
etwaige zusätzliche Bedingungen, mit Ausnahme von Broschüren.
Artikel A.2. Durchführung des Projekts und Bereitstellung von Informationen
A.2.1 Nach Abschluss des Vertrages führt der Auftraggeber das Projekt so schnell wie möglich gemäß dem Angebot aus, wobei er alle angemessenen Wünsche des Auftragnehmers berücksichtigt.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, das Projekt nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gebotenen Sorgfalt und Professionalität auszuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die korrekte und rechtzeitige Durchführung des Projekts zu ermöglichen. Insbesondere hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle Informationen, die der Auftragnehmer als erforderlich bezeichnet hat oder bei denen der Auftraggeber vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass sie für die Durchführung des Projekts erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Das erforderliche Engagement des Auftraggebers sollte in angemessener Qualität und rechtzeitig erfolgen. Dies gilt sowohl für die von den Ansprechpartnern zur Verfügung gestellte support als auch für den geplanten Einsatz der Projektmitarbeiter bei den Projektaktivitäten.
A.2.2 Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen, und es ist möglich, dass das Projekt überschritten wird. Jede durch den Auftraggeber verursachte Verzögerung des Projekts wird über das Projektmanagementsystem oder, falls kein Projektmanagementsystem für das Projekt verwendet wird, per E-Mail oder, in Ermangelung einer funktionierenden E-Mail-Korrespondenz, auf andere Weise schriftlich gemeldet. In diesem Fall informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die zu berechnenden Mehrkosten.